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Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung

Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sicherzustellen, dass jeder gesetzlich Versicherte zu jeder Tages- und Nachtzeit ärztliche Behandlung findet. Der Gesetzgeber liberalisierte in den vergangenen Jahren viele bis dahin geltende starre Regelungen, was allerdings andererseits wieder erhebliche Probleme bei der Umsetzung mit sich bringt. Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz gibt es zahlreiche neue Chancen der Kooperation (z.B. überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften) sowie der Möglichkeit der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, wie z.B. als (in Teilzeit) angestellter Arzt GKV-Versicherte zu behandeln. Der Regelungsdschungel gerade auch aus der Zulassungsverordnung für Ärzte ist nur mehr schwer überschaubar. Die „neue“ Bedarfsplanung sollte ein erster Schritt für eine detailliertere Planung und eine Maßnahme gegen den Ärztemangel – insbesondere auf dem Land – sein. Der Landesausschuss hat dadurch mehr Möglichkeiten erhalten, die ärztliche Versorgung zu steuern. Nun gehen die meisten Landesausschüsse bereits in die zweite Runde der Planung, die noch verfeinert und an die regionalen Bedürfnisse angepasst ist.

 
Ziele
Die Organisation und Aufgaben der Zulassungsgremien und der Berufungsausschüsse werden ausführlich dargestellt. Dabei wird der Schwerpunkt vor allem auf folgende Themen gelegt:
  • Zulassungsgremien der gemeinsamen Selbstverwaltung;
  • die Formen der Teilnahmemöglichkeiten an der vertragsärztlichen Versorgung, insbesondere in Planungsbereichen mit beschränkten Zulassungsmöglichkeiten
  • die zahlreichen bis zur Absurdität reichenden Möglichkeiten nach der Liberalisierung des Vertragsarztrechts durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
  • die Besonderheiten bei der Zulassung und Tätigkeit eines Medizinischen Versorgungszentrums
 Dargestellt wird dabei das „vertragsärztliche Leben“ eines Arztes von der „Geburt“ (Zulassung) bis zum „Tod“ (Zulassungsende) mit den verschiedenen Varianten des „zur Welt Kommens“, der „Entwicklung“ bis zum „Verscheiden aus dem Vertragsarztrechts“.
Nachdem ich auch Leiter der Abteilung Sicherstellung, bei der auch das Zulassungswesen angegliedert ist, war, kann ich auch hier mit praktischen Beispielen interessante Informationen liefern.


Im Einzelnen kann ich Ihnen anbieten:
  • Workshop (S-SI-WS)
  • Alle Themen werden detailliert vorgetragen
  • Einzelne Themen werden in Gruppen erarbeitet bzw vertieft
  • sehr umfangreiche Seminarunterlagen (ca. 70 Seiten) für die Nachlese
  • die wesentlichen Gesetze, Verträge und weitere Dokumente auf CD
  • Zeitbedarf: 20 Stunden
 
 
  • Intensiv-Seminar (S-SI-IS)
  • Alle Themen werden detailliert vorgetragen
  • sehr umfangreiche Seminarunterlagen (ca. 50 Seiten) für die Nachlese
  • die wesentlichen Gesetze, Verträge und weitere Dokumente auf CD
  • Zeitbedarf: 16 Stunden
 
  • Grundlagen-Seminar (S-SI-GS)
  • Alle Themen werden vorgetragen
  • umfangreiche Seminarunterlagen (ca. 40 Seiten) für die Nachlese (Reduzierung der Unterlagen notwendig, da sie unkommentiert evtl. fehlinterpretiert werden)
  • die wesentlichen Gesetze, Verträge und weitere Dokumente auf CD
  • Zeitbedarf: 8 Stunden
 
 
Alle Seminare und Workshops sind modular aufgebaut und können auch untereinander kombiniert werden. Die Inhalte werden natürlich nach Absprache mit Ihnen individuell gestaltet! Die dargestellten Inhalte sind Anhaltspunkte für Sie!

 

 
 
   

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